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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(entsprechend Muster der (EU) 2018/1523)
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.digitalcampus.bayern/.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2023 erstellt und zuletzt am 15.05.2023 überprüft.

 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  digital.campus@stmd.bayern.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München
E-Mail: digital.campus@stmd.bayern.de

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Unter info@schlichtungsstelle-bgg.de  kann die Schlichtungsstelle BGG direkt kontaktiert werden.